Rechtanwaltskanzlei Viehbacher
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09.03.10 // Internationales Recht - Und der richtige Anwalt dafür

von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Johannes N. Viehbacher

„Jeder ist Ausländer. Fast überall.“ Dieser Slogan, der vor allem in den 90iger Jahren populär wurde, ist so schlicht wie richtig und von zunehmender Aktualität. Vor allem in einem mehr und mehr zusammenwachsenden Europa verfügen zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen über Kontakte ins Ausland bzw. möchten oder müssen solche aufbauen. Und bereits mit dem Beginn grenzüberschreitender Aktivitäten treffen die Akteure meist unwissentlich, jedenfalls aber unausweichlich auf Ihnen unbekannte rechtliche Rahmenbedingungen, welche oftmals erheblich von den vertrauten inländischen Vorschriften abweichen, auch wenn die Amts- und Gesetzessprache Deutsch ist, wie in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

Idealerweise holt daher sowohl ein verantwortungsvoller Unternehmer als auch ein überlegt agierender Privatmann bereits in diesem frühen Stadium qualifizierten rechtlichen Rat von Kennern des ausländischen Rechts ein, um sein Vorhaben von Anfang an auf eine solide Basis zu stellen. Spätestens aber beim Auftritt etwaiger Unstimmigkeiten bzw. gar drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit ausländischen Geschäftspartnern, Privatpersonen und Behörden, welche mitunter gar noch im Ausland auszutragen sind, wird der Gang zum fachlich versierten Experten unumgänglich, um die eigenen Interessen zu schützen und Nachteile zu vermeiden.

Um aber die qualifizierte Beratung, Betreuung und Vertretung durch einen im ausländischen Recht kundigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen zu können, war es für den Ratsuchenden bis vor einigen Jahren notwendig, sich auf die Reise zu machen und einen im Ausland ansässigen ausländischen Advokaten aufzusuchen. Das kostet Zeit. Und ist mit der Unsicherheit verbunden, ob der ausschliesslich aus einem anderen Rechtskreis stammende ausländische Rechtsanwalt in der Lage ist, auf die Bedürfnisse und Beweggründe des – für ihn ausländischen – Mandanten einzugehen. Kommen dann noch sprachliche Hürden zwischen Mandant und Rechtsanwalt hinzu, wird es immer schwieriger, ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander aufzubauen bzw. zu erhalten.

Hier kann die Inanspruchnahme eines im Inland vor Ort ansässigen Rechtsanwalts, der gleichwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen im In- und Ausland kennt, eine sinnvolle Alternative sein. In den letzten Jahren und einhergehend mit der wachsenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtung der Nationen, haben sich zunehmend international tätige Rechtsanwälte mit anwaltlicher Zulassung in zwei oder gar drei Ländern etabliert. Diese beraten im ausländischen Recht und vertreten im Ausland als dort zugelassene und damit voll akzeptierte Anwälte die Interessen ihrer (ausländischen) Mandanten.

Der ratsuchende Unternehmer und Privatmann hat somit bei sich vor Ort einen Berater und Vertreter zur Verfügung, der seine Sprache spricht, die wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen im Ursprungs- und im Zielland kennt und mit den Gesetzen und gerichtlichen bzw. behördlichen Gepflogenheiten beider Länder gleichsam vertraut ist. Ein solcher Anwalt versteht die Denkweise seines Mandanten – welche naturgemäss durch dessen Heimatland beeinflusst ist – und kann ihm unter Bezugnahme darauf die davon abweichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenheiten des Ziellandes aufzeigen. Dadurch wird eine hochwertige und reibungslose Kommunikation ermöglicht, welche wiederum Voraussetzung für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis ist. Das ist seinerseits Grundlage für die möglichst rasche und vollständige Verwirklichung der Ziele des Mandanten.

Zumindest in rechtlicher Hinsicht relativieren sich damit für den Mandanten die Eigenheiten zwischen Inland und Ausland. Und nach eigener Erfahrung des Autors sind sich Inländer = Ausländer in allen Ländern einig: Die bestehenden nationalen bzw. regionalen Eigenheiten sollen nach übereinstimmender Meinung aller gerne erhalten bleiben …

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