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06.02.10 // LGT Treuhand-Datenklau: 7,3 Mill. Euro Schadenersatz zugesprochen

Ein deutscher Steuersünder hat im Musterprozess gegen die frühere LGT Treuhand in Vaduz teilweise Recht bekommen. Er soll 7,3 Millionen Euro Schadenersatz erhalten. Die Kosten hätte die LGT zu tragen.

Vaduz. – Das fürstliche Landgericht in Vaduz hat die Klage eines deutschen Steuersünders gegen die mittlerweile zur First Advisory Gruppe gehörende Treuhandfirma teilweise gestützt. Das Gericht entschied, dass die in Fiduco Treuhand umbenannte Gesellschaft dem früheren LGT-Stiftungskunden einen Schaden in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu ersetzen habe, wie Uwe Öhri, Sprecher des Landgerichts, auf Anfrage bestätigte. Das erst- instanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Fiduco hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Vier Tage nach Zumwinkel

Der Kläger, ein Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, war im Februar 2008 durch den Datendiebstahl bei der LGT Treuhand ins Visier der deutschen Steuerfahnder geraten. Der 68-Jährige erfuhr drei Tage nach der Razzia beim damaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel, dass auch Informationen über seine Stiftungen vom Datenklau betroffen waren. Die brisante Information erreichte den Mann im Skiurlaub in Zürs am Arlberg – bereits am darauf folgenden Vormittag durchsuchten Steuerfahnder sein Haus.
Der Geschäftsmann wurde wegen Steuerhinterziehung im Juli 2008 vom Landgericht Bochum zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Bewährungsauflage von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Mit Steuernachzahlungen und Anwaltskosten musste der Steuersünder rund 20 Millionen bezahlen. Einen Teil davon, nämlich 13,5 Millionen Euro, fordert der Immobilienkaufmann jetzt von der Fiduco zurück. Es handelt sich dabei um die erste Klage wegen der Kundendaten, die der ehemalige LGT-Informatiker Heinrich Kieber im Jahr 2002 gestohlen hatte.

Selbstanzeige verhindert

In seinem Urteil vom 7. Januar 2010 kommt Einzelrichter Jürgen Nagel zusammengefasst zum Schluss, dass die LGT Treuhand «den Kläger pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht» habe, wie Gerichtsprecher Öhri erklärt. Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro erspart geblieben, sagt der Sprecher. Das Unternehmen muss für diesen Betrag aufkommen, da es sich bei der Bewährungsauflage gemäss dem Urteil des Landgerichts um einen ersatzfähigen Schaden handelt.
Das Gericht wies die Schadenersatzforderung in weiteren Punkten im Umfang von 6,27 Millionen Euro jedoch ab. Der LGT Treuhand könne nicht vorgeworfen werden, dass sie ihre Pflicht zur Aufklärung und Beratung des Kunden beim Erwerb und der Versteuerung von Zero-Bonds oder schwarzen Fonds nicht erfüllt habe, hält das Gericht dazu fest.
Der Anwalt des Klägers zeigte sich sehr erfreut über das Urteil. Zum Inhalt wollte er sich gegenüber «Wirtschaft regional» jedoch noch nicht äussern. Er müsse zuerst das weitere Vorgehen mit seinem Mandanten besprechen, erklärte der Anwalt.

Fiduco kündigt Berufung an

Die Fiduco hält in einer Stellungnahme fest, dass die Begründung des Gerichts teilweise nicht schlüssig sei. Das Gericht argumentiere, dass die LGT Treuhand im Herbst 2007 vereinzelte Anhaltspunkte für eine Weitergabe der geklauten Kundendaten erhalten habe und es trotzdem unterliess, den Kunden zu informieren. Man habe aber erst nach der Zumwinkel-Razzia im Februar 2008 einen Zusammenhang zum Datenklau herstellen können. Erfreulich sei dagegen, dass das Gericht anerkenne, dass die Steuerschulden und Strafsteuern nicht ersatzfähig seien, hält die Fiduco fest und bestätigt erstmals, dass die LGT Gruppe die Rechnung zu zahlen hätte, falls der Steuersünder mit seiner Klage vor den Gerichten Erfolg hat.

Folgen sind noch unklar

Beobachter rechnen aber nicht mit einer Prozesslawine von Steuersündern. Sie halten Klagen auf Basis des nun ergangenen Urteils lediglich in grossen Fällen für aussichtsreich. Die deutschen Ermittler haben bisher 191 von 580 eingeleiteten Verfahren abgeschlossen. Die überwiegende Zahl wurde jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt; lediglich vier grosse Fälle landeten vor Gericht.

Quelle: Patrick Stahl in online-Ausgabe des Liechtensteiner Vaterland

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